Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen – RL IWB/2015 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Inwertsetzung von belasteten Flächen im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen – RL IWB/2015)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Inwertsetzung von belasteten Flächen im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Inwertsetzung von belasteten Flächen – RL IWB/2015)
 - [zuletzt geändert durch RL vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 76) mit Wirkung ab 1. Januar 2020]
 - A. Allgemeiner Teil
 - B. Besondere Bestimmungen für Förderungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
 - C. Besondere Bestimmungen für Förderungen ohne Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
 - D. Inkrafttreten und Außerkrafttreten