Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro)
 - [zuletzt geändert durch RL vom 5. September 2023 (SächsABl. S. 1306) mit Wirkung ab 22. September 2023]
 - I. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
 - VI. Verfahren
 - VII. Inkrafttreten