Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 18. September 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
 - § 1 Geltungsbereich und Gegenstand
 - § 2 Ziel und Grundsätze der Ausbildung
 - § 3 Studiengang
 - § 4 Zugang zur Laufbahnausbildung
 - § 5 Auswahlverfahren
 - § 6 Rechtsstellung der Studentinnen und Studenten, Einstellungsbehörde
 - § 7 Leitung der Ausbildung und Ausbildungsbehörden
 - § 8 Ausbildungsverantwortliche
 - § 9 Vorgesetzte
 - § 10 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Erholungsurlaub
 - Abschnitt 2 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
 - § 12 Fachstudien
 - § 13 Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten während der Fachstudien
 - § 14 Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
 - § 15 Berufspraktische Studienzeiten
 - § 16 Praktische Ausbildung
 - § 17 Dienstbegleitende Lehrveranstaltungen
 - § 18 Ausbildungsplan und Beschäftigungsnachweis
 - § 19 Studienplan und Lehrpläne
 - Abschnitt 3 Prüfungen
 - Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
 - § 20 Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung
 - § 21 Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane
 - § 22 Bestellung, Zusammensetzung und Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse
 - § 23 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seiner oder seines Vorsitzenden
 - § 24 Prüferinnen und Prüfer
 - § 25 Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
 - § 26 Geheimhaltung
 - § 27 Schriftliche Prüfung
 - § 28 Nachteilsausgleich
 - § 29 Prüfungsnoten
 - § 30 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
 - § 31 Fehlerberichtigung
 - § 32 Säumnis und Rücktritt
 - § 33 Mängel im Prüfungsverfahren
 - § 34 Ordnungsverstöße
 - § 35 Wiederholung von Prüfungen
 - § 36 Prüfungsakte
 - Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
 - § 37 Ziel
 - § 38 Schriftliche Prüfungsarbeiten
 - § 39 Ergebnis der Zwischenprüfung
 - § 40 Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
 - Unterabschnitt 3 Laufbahnprüfung
 - § 41 Ziel
 - § 42 Schriftliche Prüfungsarbeiten
 - § 43 Zulassung zur mündlichen Prüfung
 - § 44 Mündliche Prüfung
 - § 45 Ergebnis der Laufbahnprüfung
 - § 46 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
 - § 47 Platzziffer
 - Abschnitt 4 Aufstiegsverfahren
 - § 48 Einführungszeit und Aufstiegsprüfung
 - Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
 - § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten