Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Allgemeiner Teil
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 2 Auswahlverfahren
 - § 3 Rechtsstellung und Dienstbezeichnung
 - § 4 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
 - Abschnitt 2 Zuständige Behörden
 - § 5 Einstellungsbehörden
 - § 6 Ausbildungsbehörden und ihre Aufgaben
 - § 7 Prüfungsbehörden und ihre Aufgaben
 - Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
 - § 8 Zweck der Laufbahnprüfung
 - § 9 Zulassung zur Laufbahnprüfung
 - § 10 Nichtöffentlichkeit bei Laufbahnprüfungen
 - § 11 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
 - Abschnitt 4 Bewertung, Zeugnisse und Verfahrensregelungen
 - § 12 Bewertung der Ausbildungsleistungen
 - § 13 Bewertung der Ausbildungs- und Prüfungsleistungen
 - § 14 Zeugnis, Bekanntgabe des Ergebnisses und Berufsbezeichnung
 - § 15 Prüfungsakten
 - § 16 Fernbleiben, Rücktritt
 - § 17 Täuschungsversuch, Störung des Prüfungsablaufs
 - § 18 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen
 - § 19 Urlaub
 - § 20 Verlängerung und Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
 - Teil 2 Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt landwirtschaftlicher Dienst
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 21 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 22 Ausbildungsgebiete
 - § 23 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Ausbildungsplan
 - § 24 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Ausbildungsplan
 - Abschnitt 2 Prüfungsorgane
 - § 25 Prüfungsorgane und ihre Zusammensetzung
 - § 26 Berufung in die Prüfungsausschüsse, Amtszeit
 - § 27 Beschlussfähigkeit der Prüfungsausschüsse, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
 - § 28 Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und Verschwiegenheitspflicht
 - § 29 Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse
 - § 30 Zuständigkeiten der vorsitzenden Person eines Prüfungsausschusses
 - § 31 Zuständigkeiten und Qualifikation der prüfenden Personen
 - § 32 Prüfungskommissionen
 - Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
 - § 33 Gliederung der Laufbahnprüfung
 - § 34 Prüfungsgebiete und Vertiefungsgebiete der Laufbahnprüfung
 - § 35 Schriftlicher Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
 - § 36 Praktischer Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
 - § 37 Mündlicher Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
 - § 38 Pädagogische Prüfung
 - Abschnitt 4 Bewertung und Bestehen der Laufbahnprüfung
 - § 39 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
 - § 40 Ermittlung der Endnote im mündlichen Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
 - § 41 Ermittlung der Endnote im Rahmen der pädagogischen Prüfung
 - § 42 Ermittlung der Gesamtnote der fachlichen Prüfung
 - § 43 Ermittlung der Gesamtnote der pädagogischen Prüfung
 - § 44 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote der Laufbahnprüfungen
 - § 45 Bestehen der Laufbahnprüfung
 - Teil 3 Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 46 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 47 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen
 - § 48 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen
 - Abschnitt 2 Prüfungsorgane
 - § 49 Prüfungskommissionen
 - § 50 Zusammensetzung
 - Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
 - § 51 Gliederung der Laufbahnprüfung
 - § 52 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
 - § 53 Schriftliche Prüfung
 - § 54 Waldprüfung
 - § 55 Mündliche Prüfung
 - Abschnitt 4 Bewertung und Bestehen der Laufbahnprüfung
 - § 56 Bewertung der schriftlichen Prüfung
 - § 57 Bewertung der Waldprüfung
 - § 58 Bewertung der mündlichen Prüfung
 - § 59 Feststellung des Gesamtergebnisses
 - § 60 Bestehen der Laufbahnprüfung Forstdienst
 - Teil 4 Schlussbestimmungen
 - § 61 Übergangsregelung
 - § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten