Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und sozialwissenschaftlicher Dienst – SächsAVwDSozwDAPO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und sozialwissenschaftlicher Dienst – SächsAVwDSozwDAPO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und sozialwissenschaftlicher Dienst – SächsAVwDSozwDAPO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Januar 2020
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ziel der Ausbildung
 - § 3 Studiengänge, zuständige Fachhochschule und Studienordnung
 - § 4 Zugang zur Ausbildung
 - § 5 Auswahlverfahren
 - § 6 Einstellungsbehörden
 - § 7 Rechtsstellung der Studenten, Ausbildungsverhältnis und Dienstvorgesetzter
 - Abschnitt 2 Studium
 - § 8 Gliederung
 - § 9 Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung
 - Abschnitt 3 Prüfungsorganisation
 - § 10 Prüfungsbehörde und Prüfungsorgan
 - § 11 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
 - § 12 Aufgaben des Prüfungsausschusses und des Vorsitzenden
 - § 13 Prüfer und Beisitzer
 - Abschnitt 4 Prüfungen
 - § 14 Bachelorprüfung
 - § 15 Modulprüfungen
 - § 16 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 17 Klausuren
 - § 18 Mündliche Modulprüfungen
 - § 19 Alternative Modulprüfungen
 - § 20 Bachelorarbeit und Verteidigung
 - § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
 - § 22 Bildung der Gesamtnote
 - § 23 Bestehen und Nichtbestehen
 - § 24 Wiederholung von Prüfungen
 - § 25 Anrechnung von Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkten
 - Abschnitt 5 Verfahrensregelungen und Zeugnisse
 - § 26 Nachteilsausgleich
 - § 27 Fernbleiben, Rücktritt und Prüfungsverlängerung
 - § 28 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
 - § 29 Mängel im Prüfungsverfahren
 - § 30 Prüfungsdokumentation
 - § 31 Zeugnis, Bachelorurkunde und Diploma Supplement
 - § 32 Prüfungsakten, Aufbewahrungsfristen und Akteneinsicht
 - § 33 Anerkennung der Gleichwertigkeit
 - Abschnitt 6 Schlussregelungen
 - § 34 Übergangsregelung
 - Anlagen