Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungsdienst – SächsAVwDAPO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungsdienst – SächsAVwDAPO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 6. März 2019
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ausbildungsziel
 - § 3 Rechtsstellung der Anwärter
 - Abschnitt 2 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
 - § 4 Einstellungsvoraussetzungen
 - § 5 Auswahlverfahren
 - § 6 Einstellungsbehörden
 - Abschnitt 3 Ablauf der Ausbildung
 - § 7 Dauer und Gliederung
 - § 8 Fachtheoretische Ausbildung
 - § 9 Praktische Ausbildung
 - § 10 Ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise
 - § 11 Verlängerung und Unterbrechung
 - § 12 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Erholungsurlaub
 - Abschnitt 4 Staatsprüfung
 - § 13 Zeitpunkt und Durchführung
 - § 14 Prüfungsausschuss
 - § 15 Aufgaben des Prüfungsausschusses
 - § 16 Schriftführer
 - § 17 Schriftlicher Teil der Staatsprüfung
 - § 18 Mündlicher Teil der Staatsprüfung
 - § 19 Prüfungsnoten und -punkte
 - § 20 Feststellung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung
 - § 21 Prüfungsniederschrift zur Staatsprüfung
 - § 22 Fernbleiben und Rücktritt
 - § 23 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
 - § 24 Mängel im Prüfungsverfahren
 - § 25 Wiederholungsprüfung
 - § 26 Erwerb der Laufbahnbefähigung
 - § 27 Prüfungszeugnis
 - § 28 Prüfungsakten
 - Abschnitt 5 Schlussregelung
 - § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten