FRL Investitionen Teilhabe 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe)
 - [zuletzt geändert durch RL vom 11. Juli 2024 (SächsABl. S. 847) mit Wirkung ab 2. August 2024]
 - Teil 1 Allgemeine Regelungen
 - I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsvoraussetzungen
 - IV. Verfahren
 - Teil 2 Besondere Regelungen
 - I. Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen
 - II. Besondere Vorhaben zur Weiterentwicklung inklusiver Angebote des Wohnens, der Tagesbetreuung oder der Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen
 - III. Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz
 - IV. Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“
 - Teil 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu Teil 1 Abschnitt I Nummer 4)
 - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO)
 - Anlage 2 (zu Teil 2 Abschnitt I der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen – FRL Investitionen Teilhabe)
 - Planungsempfehlungen für Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen