VwV Laufbahnbefähigung Staatsfinanz ohne Vorbereitungsdienst 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen als Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung, Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (VwV Laufbahnbefähigung Staatsfinanz ohne Vorbereitungsdienst)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen als Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung, Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (VwV Laufbahnbefähigung Staatsfinanz ohne Vorbereitungsdienst)
 - I. Allgemeines
 - II. Allgemein als gleichwertig anerkannte Berufs- und unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Hochschulabschlüsse
 - III. Allgemein als geeignet anerkannte Berufs- und Hochschulabschlüsse
 - IV. Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen im Einzelfall
 - V. Anforderungen an die hauptberuflichen Tätigkeiten
 - VI. Verfahren
 - VII. Inkrafttreten