Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Amtsanwälte (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Amtsanwälte (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. September 2020
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Erwerb der Befähigung
 - § 2 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 3 Bewerbung und Zulassung
 - § 4 Rechtsstellung
 - Abschnitt 2 Ausbildung
 - § 5 Dauer und Gliederung der Ausbildung
 - § 6 Fachwissenschaftliches Studium
 - § 7 Fachpraktische Ausbildung
 - § 8 Leitung und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung
 - § 9 Begleitende Lehrveranstaltungen
 - § 10 Zeugnisse
 - § 11 Noten
 - § 12 Ausscheiden aus der Ausbildung
 - Abschnitt 3 Prüfung
 - § 13 Prüfung
 - § 14 Wiederholung der Prüfung
 - § 15 Verwendung nach der Prüfung
 - Abschnitt 4 Inkrafttreten
 - § 16 Inkrafttreten