Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h 
                
                
            INHALT
Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
- Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
 - Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
 - Abschnitt 1 MofaKRdErl - Rechtliche Grundlagen
 - Abschnitt 2 MofaKRdErl - Anerkennungsverfahren
 - Abschnitt 3 MofaKRdErl - Antrag auf Anerkennung
 - Abschnitt 4 MofaKRdErl - Durchführung der Kurse
 - Abschnitt 5 MofaKRdErl - Schlussbestimmung
 - Anlage 1 MofaKRdErl - Antrag auf Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h / Nachweis über den Fortbestand der Voraussetzungen zur Anerkennung der Schule als Träger der Ausbildung zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
 - Anlage 2 MofaKRdErl - Ausbildungsbescheinigung