GefKostVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
- Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
 - Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
 - § 1 GefKostVO - Grundsatz
 - § 2 GefKostVO - Entstehen des Anspruchs auf Kostenbeiträge
 - § 3 GefKostVO - Absehen von der Erhebung von Kostenbeiträgen
 - § 4 GefKostVO - Kostenbeiträge für medizinische Leistungen
 - § 5 GefKostVO - Kostenbeiträge für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen
 - § 6 GefKostVO - Kostenbeiträge für die ärztliche Behandlung zur sozialen Eingliederung
 - § 7 GefKostVO - Kostenbeiträge für Lockerungen
 - § 8 GefKostVO - Kostenbeiträge bei eingebrachten Sachen
 - § 9 GefKostVO - Kostenbeiträge für die Überlassung von Elektrogeräten
 - § 10 GefKostVO - Kostenbeiträge für die Stromversorgung von Elektrogeräten
 - § 11 GefKostVO - Kostenbeiträge für das Bereitstellen eines Kabel- oder Satellitenfernsehanschlusses
 - § 12 GefKostVO - Kostenbeiträge für andere Leistungen
 - § 13 GefKostVO - Übergangsbestimmungen
 - § 14 GefKostVO - Frühere Gefangene, Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung
 - § 15 GefKostVO - Inkrafttreten