BEEG 
                
                
            INHALT
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
 - Abschnitt 1
 - Elterngeld
 - § 1 Berechtigte
 - § 2 Höhe des Elterngeldes
 - § 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
 - § 2b Bemessungszeitraum
 - § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
 - § 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
 - § 2e Abzüge für Steuern
 - § 2f Abzüge für Sozialabgaben
 - § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
 - § 4 Bezugsdauer, Anspruchsumfang
 - § 4a Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
 - § 4b Partnerschaftsbonus
 - § 4c Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
 - § 4d Weitere Berechtigte
 - Abschnitt 2
 - Verfahren und Organisation
 - § 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
 - § 6 Auszahlung
 - § 7 Antragstellung
 - § 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
 - § 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
 - § 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
 - § 11 Unterhaltspflichten
 - § 12 Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
 - § 13 Rechtsweg
 - § 14 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 3
 - Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 - § 15 Anspruch auf Elternzeit
 - § 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
 - § 17 Urlaub
 - § 18 Kündigungsschutz
 - § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
 - § 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
 - § 21 Befristete Arbeitsverträge
 - Abschnitt 4
 - Statistik und Schlussvorschriften
 - § 22 Bundesstatistik
 - § 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
 - § 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
 - § 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
 - § 24b Elektronische Unterstützung bei der Antragstellung
 - § 25 Datenübermittlung durch die Standesämter
 - § 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
 - § 27 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
 - § 28 Übergangsvorschrift