Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (331.010) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
- Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Die Organisation der interkantonalen
 - 1. den fünf Mitgliedern der Verei nbarungskantone mit Universitätsspital
 - 2. fünf Mitglieder aus den a nderen Vereinbarungskantonen wovon
 - Art. 4
 - 1. es beobachtet neue Entwicklungen;
 - 2. es stellt und überprüft Anträge auf Aufnahme und Streichung aus dem
 - 3. es legt die Voraussetzungen fest, welche zur Ausführung einer Dienst-
 - 4. es bereitet die Entscheidungen des Beschlussorgans vor; dazu gehören
 - 5. es stellt dem Beschlussorgan die entsprechenden Anträge und begrün-
 - 6. es erstattet dem Beschlussorgan jährlich Bericht über den Stand seiner
 - 1. Für die Aufnahme in die Liste der HSM-Bereiche:
 - 2. Für den Zuteilungsentscheid:
 - 3. Für den Entscheid über die Aufnah me in die Liste der HSM-Bereiche
 - 3. Abschnitt: Planung
 - Art. 7
 - Art. 8
 - 4. Abschnitt: Finanzen
 - Art. 10
 - 5. Abschnitt: Streitbeilegung
 - Art. 11
 - 6. Abschnitt: Rechtspflege und Schlussbestimmungen
 - Art. 12
 - Art. 17