Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (455.21) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
- Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
 - Art. 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 2
 - Art. 1 Leistungsauftrag Swisslos
 - Art. 2 Ablieferung und Verwendung der Reingewinne
 - Art. 3 Vertretung der Vereinbarungskantone in der Genossenschaft
 - Art. 4 Gemeinsame Bestimmungen für Kleinlotterien
 - Art. 5 Bekanntmachung der Gemeinnützigkeit
 - Art. 6 Änderung der Vereinbarung
 - Art. 7 Kündigung der Vereinbarung
 - Art. 8 Verhältnis zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
 - Art. 9 Inkrafttreten der Vereinbarung
 - Art. 10 ... 7