Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (471.500) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
 - 1. Zweck und Grundsätze
 - 2. Beitragsberechtigung
 - 3. Ausbildungsbeiträge
 - 4. Bemessung der Beiträge
 - 5. Vollzug
 - Artikel 15 und passt sie gegebenenfalls an die Teuerung an,
 - 6. Übergangs - und Schlussbestimmungen
 - Artikel 8 Absatz 2 litera b wird vom Vorstand der EDK erst in Kraft gesetzt, nach-