Verordnung über den Datenmarkt (153.310) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Datenmarkt
- Verordnung über den Datenmarkt
 - § 1 Gegenstand
 - § 2 Zweck und Inhalt des Datenmarkts
 - § 3 Gesamtverantwortung
 - § 4 Dateneinlieferung
 - § 5 Datenauslieferung
 - 1. als Datenbekanntgabe über eine Benutzungsoberfläche (Onlinezugriff),
 - 2. durch Zurverfügungstellen von Daten via Webservice oder
 - 3. durch periodisches und automatisiertes Zurverfügungstellen von Listen;
 - § 6 Leistungserbringerin
 - § 7
 - § 9 Auflösung des Datenmarkts