Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (258.400) 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen
- Gesetz über den Vollzug von jugendstrafrechtlichen Sanktionen
 - § 1 Geltungsbereich des Gesetzes
 - § 2 Zuständige Behörde
 - § 3 Grundsätze
 - § 4 Aufgaben der Vollzugsbehörde
 - § 5 Durchführung von Schutzmassnahmen
 - § 6 Durchführung von vorsorglichen Schutzmassnahmen
 - § 7 Einweisung in den Vollzug bei Unterbringung und Freiheitsentzug
 - § 8 Kompetenzen bei Unterbringung
 - § 9 Beendigung von Schutzmassnahmen
 - § 10 Entlassung aus dem Freiheitsentzug
 - § 11 Persönliche Leistung
 - § 12 Zwangsweise Durchsetzung des Vollzuges
 - § 13 Haft zur Sicherung einer stationär zu vollziehenden Sanktion
 - § 14 Ersatzmassnahmen zur Sicherung des Vollzugs
 - § 15 Disziplinarmassnahmen bei Unterbringung
 - § 16 Beobachtungsaufenthalt im Rahmen der Schutzmassnahme
 - § 17 Änderung der Schutzmassnahme
 - § 18 Vollzugsakten, Akteneinsicht
 - § 19 Vollzugskosten
 - § 20 Beschwerde
 - § 21 Berufung
 - § 22 Planung von Vollzugseinrichtungen
 - § 23 Übergangsbestimmungen