Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel (446.810) 
                
                
            INHALT
Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel
- Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel
 - §1. Diese Ordnung regelt die Promotion in Psychologie an der Fa-
 - §2. Die Fakultät verleiht für eine erfolgreiche Promotion, bestehend
 - §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
 - §4. Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung von einer Stunde
 - §5. Die Immatrikulationspflicht ist in der Studierendenordnung der
 - §6. Die Dissertation muss die Fähigkeit der Doktorandin bzw. des
 - §7. Der schriftliche Antrag um Zulassung zur Promotion ist beim
 - §8. Zur Beurteilung der Dissertation bestellt die Promotionskom-
 - §9. Die Promotionskommission entscheidet auf der Grundlage der
 - § 10. Im Einvernehmen mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten
 - § 11. Die Disputation (Verteidigung der Dissertation) hat den
 - § 12. Die Promotionskommission bewertet die Disputation mit einer
 - § 13. Nach der Disputation befindet die Promotionskommission in
 - § 14. Die Dissertation ist der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in ge-
 - § 15. Nach der Veröffentlichung der Dissertation wird eine Urkunde
 - § 16. Für die Leistungsbewertung der Dissertation, der Disputation
 - § 17. Das Promotionsverfahren kann auf Antrag der Kandidatin bzw.
 - § 18. Wird vor Aushändigung der Promotionsurkunde festgestellt,
 - § 19. Die akademische Würde eines «doctor honoris causa» (Dr. h.c.)
 - § 20. Die Promotionskommission wird fallweise von der Fakultäts-
 - § 21. Die Fakultätsversammlung nimmt die ihr in dieser Ordnung zu-
 - § 22. Verfügungen sind den Betroffenen begründet, schriftlich und
 - § 23. Diese Promotionsordnung ist zu publizieren; sie wird sofort