Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld... (920.750) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
- Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM)
 - Art. 1 Die Vertragspartner haben vereinba rt, zur Ausbildung von Förstern eine
 - Art. 3 Weitere Kantone können der Vereinbarung beitreten. Sie haben eine an-
 - Art. 5 Die Organe sind:
 - Art. 8 Der Ausschuss des Stiftungs rates besteht aus fünf Mitgliedern des Stif-
 - Art. 9 Der Ausschuss des Stiftungsrates:
 - Art. 12 Die unmittelbare Leitung der Schule ob liegt dem Direktor, einem Forstin-
 - Art. 13 Das Gesetz über das Verfahren in Verwaltungs- und Verfassungssachen
 - Art. 14 Die Schüler müssen die bundesrechtlich festgelegten Anforderungen er-
 - Art. 17 Die Baukosten werden durch Beiträge des Bundes und Entnahmen aus
 - Art. 19 Die Kostenbeiträge der Vertragspartne r werden anhand des Voranschlages
 - Art. 21 Die Baukostenanteile ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Baube-
 - Artikel 16 bis 21 dieser Vereinbarung werden erstmals für das Betriebs-
 - Art. 24 Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Vertragspartner und der Ge-
 - Art. 25 Die Vereinbarung tritt am 1. Januar des der Genehmigung durch den Bun-