Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) (311.100) 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
- Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)
 - Art. 4 Die vom kantonalen Recht unter Strafe gestellten Übertretungen
 - Art. 7 Wo das kantonale Recht auf Vorschriften verweist, die durch das
 - Art. 9 Übertretungen von Geboten und Verboten in Gesetzen und Ver-
 - Art. 14 Wer ein wildes oder bösartiges Tier hält und es nicht gehörig ver-
 - Art. 16 Wer durch Lärm, Gesang, Musi k die Nachtruhe stört oder die
 - Art. 17 Wer aus Bosheit oder Mutwillen durch gesundheitsschädliche oder
 - Art. 20 Wer eine öffentliche Berechtigung ausübt, ohne dazu befugt zu
 - Art. 69 Abs. 1 des Gemeindegesetzes; die Verordnung über den polizeilichen Geschäftskreis der Bezirks-