Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes (173.410) 
                
                
            INHALT
Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes
- Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes
 - § 5 Das Dekret betreffend die Einteilung des Kantons in sechs Justiz-
 - § 6 Die nachstehend aufgeführten Dekrete werden wie folgt geändert:
 - § 4 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 Die nachstehend aufgeführten Richterfunktionen werden wie
 - § 4 Abs. 2 Aufgehoben
 - § 4a lit. A Ziff. 3 Aufgehoben
 - Art. 32 Abs. 2) ist der Einzelrichter des Kantonsgerichtes. In § 14 Abs. 2 werden die Ausdrücke «Bezirksrichter» ersetzt
 - § 1 Sowohl für das Kantonsgericht als auch für das Obergericht
 - § 5 Abs. 2 Aufgehoben
 - § 6 Aufgehoben
 - § 10 Aufgehoben
 - § 11 Abs. 1 Die Obliegenheiten der Beamten und Angestellten der Ge-