Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Insti... (869.130) 
                
                
            INHALT
Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Institutionen der Behindertenhilfe
- Gesetz betreffend die Ausrichtung von Bau- und Betriebsbeiträgen an anerkannte Institutionen der Behindertenhilfe
 - § 1. Zweck
 - § 2.
 - § 3.
 - § 4.
 - § 5.
 - 31. Dezember 2007 geltenden Fassung. Die Gewährung der Beiträge
 - § 6.
 - § 7.
 - § 8. Wirksamkeit
 - 2011.
 - § 8: Behindertenkonzept vom Bundesrat genehmigt am 24. 9. 2010.