Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen de... (215.910) 
                
                
            INHALT
Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Basler Ausbaugewerbe
- Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Basler Ausbaugewerbe
 - § 1 . Gegenstand
 - § 2 . Geltungsbereich
 - § 3 . Auflagen
 - § 4 . Geltungsdauer
 - 2011.
 - 5.8
 - 10.1; 10.2 a), b), d), e)
 - 12.1; 12.2; 12.3; 12.5
 - 13.1; 13.2; 13.3; 13.4; 13.5
 - 14.1; 14.2; 14.3; 14.4
 - 18.1; 18.4; 18.5
 - 19.2; 19.3; 19.4 a), b); 19.5; 19.7; 19.8; 19.9
 - 20.3; 20.4; 20.5; 20.6; 20.8
 - 21.1; 21.2; 21.3; 21.4
 - 22.1; 22.2; 22.3; 22.4 a)–c); 22.5; 22.6
 - 23.1
 - 24.1; 24.2; 24.3
 - 25.1; 25.2; 25.3; 25.4; 25.5
 - 26.2
 - 27.1; 27.2
 - 28.1; 28.2; 28.3; 28.4
 - 30.1 a)–k)
 - 33.1
 - 34.1; 34.2; 34.3; 34.4; 34.5
 - 35.2; 35.4; 35.5; 35.6
 - 36.1; 36.2; 36.3; 36.4; 36.5; 36.6
 - 38.1; 38.2
 - 39.1; 39.2
 - 40.1; 40.2; 40.4; 40.5; 40.6
 - 41.1; 41.2; 41.3; 41.4
 - 43.1; 43.2
 - 46.1; 46.2; 46.4; 46.5
 - 47.1 a)–g); 47.2; 47.3; 47.4
 - 52.1; 52.2 a)–d); 52.3
 - 57.3
 - 59.2
 - 61.1 b); 61.3
 - § 1 . Gegenstand
 - § 2 .
 - § 3 . Geltungsbereich
 - § 4 . Auflagen
 - § 5 . Geltungsdauer
 - 1. Lohnerhöhung 2010
 - 2. Lohnerhöhung 2011
 - 3. Bereits gewährte Lohnerhöhungen
 - § 1. Gegenstand
 - § 2. Geltungsdauer
 - 2015.
 - § 1. Gegenstand
 - § 2. Geltungsdauer
 - 1. Lohnerhöhung 2012
 - 2. Lohnerhöhung 2013
 - 60.00 pro Monat. (...)
 - 3. Lehrlinge und Attestlehrlinge
 - 4. Bereits gewährte Lohnerhöhungen
 - 1.1 Zur Sicherung der (...) Vollz ugskostenbeiträge gemäss Art. 18 GAV
 - 1.2 Als Auftragswert gilt die im Geltungsbereich des GAV innerhalb eines
 - 1.3 Ein Arbeitgeber mit Sitz ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs
 - 1.4 Von der Regelung gemäss Art. 1.3 vorstehend ausgenommen sind jene
 - 1.5 Ist vom Arbeitgeber auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossen-
 - 1.1 vorstehend vorschreibt, so ist vom Arbeitgeber nur noch die Differenz
 - 1.6 Die Kaution muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme im räumlichen
 - 2.1 Sämtliche Kautionen müssen in Fo rm einer unwiderruflichen Garantie-
 - 2.2 Als unwiderrufliche Garantieerklärung gilt eine Erklärung, welche
 - 2.3 Die Garantieerklärung muss in einer schweizerischen Amtssprache
 - 2.4 Die Garantieerklärung hat schwei zerischem Recht zu unterstehen. Als
 - 3.1 Die Kaution kann von der PK in Anspruch genommen werden bei
 - 4.1 Stellt die PK fest, dass der Arbeitgeber Vorschriften missachtet hat, für
 - 4.2 Nach erfolgter Inanspruchnahme der Kaution durch die PK informiert
 - 4.3 Die PK hat den Arbeitgeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass gegen
 - 5.1 Wurde die Kaution von der PK in Anspruch genommen, so ist der
 - 6.1 Arbeitgeber bzw. Entsendebetriebe, welche zu Gunsten der PK eine
 - 1. wenn der im Geltungsbereich des GAV ansässige Arbeitgeber
 - 2. wenn der im Geltungsbereich des GAV tätige Entsendebetrieb
 - 7.1 Leistet ein Arbeitgeber trotz erfolgter Mahnung die Kaution nicht, so
 - 8.1 Die PK kann die Bewirtschaftung der Kaution teilweise oder vollum-
 - 9.1 Im Streitfall sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der PK in Basel