Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes i... (686.7) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung
- Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung
 - Artikel 1 Zweck
 - Artikel 2 Geltungsbereich
 - Artikel 4 Höhe der Beiträge
 - Artikel 5 Fürstentum Liechtenstein
 - Artikel 7 Schiedsgerichtsbarkeit
 - Artikel 8 Schlussbestimmungen