Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs (423.373.11) 
                
                
            INHALT
Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs
- Mitwirkung der Stände bei der Wahl des Diözesanbischofs
 - 1. Mitwirkung bei der Bischofswahl
 - 1.1. Die Diözesan-Konferenz nimmt die ihr vom Domkapitel nach bisheri-
 - 1.2. Die Konferenz führt eine Aussprache über die Kandidaten. Werden
 - 1.3. Nach der Aussprache und gegebenenfalls nach der Beratung mit dem
 - 1.4. Ein Kandidat gilt als persona minus grata, wenn gegen ihn sechs oder
 - 1.5. Das Ergebnis der Verhandlung wird unverzüglich an das Domkapitel
 - 1.6. Dritte werden über die Verhandlungen der Diözesan-Konferenz aus-
 - 1.7. Der Beschluss der Diözesankonferenz über das Vorgehen bei einer
 - 7. September 1989
 - 2. Aufhebung von weiteren Beschlüssen
 - 2.1. Die Beschlüsse der Diözesankonferenz des Bistums Basel vom 6. Juli
 - 3. Inkrafttreten
 - 3.1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.