Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligator... (835.100) 
                
                
            INHALT
Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
- Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
 - §1. Kantonale Amtsstelle im Sinne von Art. 85 des Bundesgesetzes
 - §2. Der Kanton betreibt unter dem Namen «Öffentliche Arbeits-
 - §3. Der Regierungsrat kann die Einwohnergemeinden verpflichten,
 - §4.
 - §5. Als weitere Feiertage gemäss Art. 19 AVIG gelten Karfreitag,
 - §6. Der Regierungsrat überwacht den Vollzug dieses Gesetzes und
 - §7. Das Gesetz über die Durchführung der Arbeitslosenversiche-