Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (142.318) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Asyl 1)
- Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Asyl 1)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand und Zweck
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Zentren des Bundes
 - Art. 2 Vorübergehende Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen des Bundes
 - Art. 3 Genehmigungsfreie Nutzung von zivilen Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren
 - 3. Abschnitt: Befragungen im erstinstanzlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren
 - Art. 4 Grundsatz
 - Art. 5 Teilnahme von weiteren Personen
 - Art. 6 Teilnahme der Rechtsvertretung, bevollmächtigter Personen und der Hilfswerkvertretung
 - 4. Abschnitt: Weitere Bestimmungen zum erstinstanzlichen Asyl- und Wegweisungsverfahren
 - Art. 7 Eröffnung und Zustellung in den Zentren des Bundes
 - Art. 8 Erstinstanzliche Verfahrensfristen
 - 5. Abschnitt: Vollzug der Wegweisung
 - Art. 9 Ausreisefristen
 - 6. Abschnitt: Beschwerdefristen im beschleunigten Verfahren
 - Art. 10
 - 7. Abschnitt: Übergangsbestimmung
 - Art. 11
 - 8. Abschnitt: Inkrafttreten und Geltungsdauer
 - Art. 12