Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung ... (751.212) 
                
                
            INHALT
Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»
- Vertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell A.Rh. betreffend die Gründung einer Gesellschaft «St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG»
 - Art. 2 Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke übernehmen:
 - Art. 5 Nach Ablauf der Wasserrechtskonzessionen (Art. 4) sind die beiden Kantone
 - Art. 6 Die Kantone St. Gallen und Appenzell A.Rh. verpflichten sich gegenseitig:
 - Art. 10 Dieser Vertrag ist von der konstituierenden Generalversammlung der
 - Art. 11 Alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft einerseits und ihren Organen