UVPG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
 - Teil 2
 - Umweltverträglichkeitsprüfung
 - Abschnitt 1
 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
 - § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
 - § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
 - § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
 - § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
 - § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
 - § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
 - § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
 - § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
 - § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
 - § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
 - § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
 - § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
 - § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
 - Abschnitt 2
 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
 - § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
 - § 16 UVP-Bericht
 - § 17 Beteiligung anderer Behörden
 - § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
 - § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
 - § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
 - § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
 - § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
 - § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
 - § 24 Zusammenfassende Darstellung
 - § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
 - § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
 - § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
 - § 28 Überwachung
 - Abschnitt 3
 - Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
 - § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
 - § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
 - § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
 - § 32 Verbundene Prüfverfahren
 - Teil 3
 - Strategische Umweltprüfung
 - Abschnitt 1
 - Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
 - § 33 Strategische Umweltprüfung
 - § 34 Feststellung der SUP-Pflicht
 - § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
 - § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
 - § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht
 - Abschnitt 2
 - Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
 - § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
 - § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens
 - § 40 Umweltbericht
 - § 41 Beteiligung anderer Behörden
 - § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit
 - § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
 - § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
 - § 45 Überwachung
 - § 46 Verbundene Prüfverfahren
 - Teil 4
 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
 - § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
 - § 48 Raumordnungspläne
 - § 49 Raumordnungsverfahren
 - § 50 Bauleitpläne
 - § 51 Bergrechtliche Verfahren
 - § 52 Landschaftsplanungen
 - § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
 - Teil 5
 - Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
 - Abschnitt 1
 - Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
 - § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates
 - § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
 - § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
 - § 57 Übermittlung des Bescheids
 - § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
 - § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
 - Abschnitt 2
 - Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
 - § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
 - § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
 - § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
 - § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
 - Abschnitt 3
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen
 - Teil 6
 - Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
 - § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung
 - § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
 - § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung
 - § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
 - § 68 Überwachung
 - § 69 Bußgeldvorschriften
 - Teil 7
 - Schlussvorschriften
 - § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
 - § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
 - § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten
 - § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission
 - § 74 Übergangsvorschrift
 - Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“
 - Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung
 - Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
 - Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
 - Anlage 5 Liste „SUP-pflichtiger Pläne und Programme“
 - Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung