Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen (480.46) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen
- Verordnung über Schaffensbeiträge an anerkannte Theatergruppen
 - Art. 1 Gegenstand und Definition
 - Art. 2 Fachgruppe – Auftrag
 - Art. 3 Fachgruppe – Zusammensetzung
 - Art. 4 Fachgruppe – Organisation
 - Art. 5 Höhe der Schaffensbeiträge
 - Art. 6 Besondere Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitrags
 - Art. 7 Anzahl der gewährten Schaffensbeiträge
 - Art. 8 Einreichen des Gesuchs
 - Art. 9 Auswahlkriterien
 - Art. 10 Informations- und Kontrollpflicht
 - Art. 11 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 12 Inkrafttreten
 - Art. 2 Abs. 1 geändert 04.03.2022 01.02.2022 2022_026