Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik... (0.142.111.949)
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Definitionen
- Art. 2 Geltungsbereich
- Abschnitt I: Rückübernahmeverpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 3 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Abschnitt II: Rückübernahmeverfahren
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 5 Inhalt des Rückübernahmegesuchs
- Art. 6 Beweismittel für die Staatsangehörigkeit
- Art. 7 Fristen
- Art. 8 Irrtümliche Rückübernahme
- Abschnitt III: Kosten
- Art. 9 Beförderungskosten
- Abschnitt IV: Datenschutz und Unberührtheitsklausel
- Art. 10 Datenschutz
- Art. 11 Unberührtheitsklausel
- Abschnitt V: Umsetzung und Anwendung
- Art. 12 Zusammenarbeit bei der Umsetzung
- Art. 13 Umsetzungsbestimmungen
- Abschnitt VI: Schlussbestimmungen
- Art. 14 Änderungen des Abkommens
- Art. 15 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung
- Art. 16 Anhänge
- Anhang 1
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 2
- Gemeinsame Liste der Dokumente, deren Vorlage als Anscheinsbeweis für die Staatsangehörigkeit gilt
- Anhang 3
- Rückübernahmegesuch nach Artikel 3 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Botsuana über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- A. Personalien
- B. Gegebenenfalls Personalien des Ehepartners
- C. Gegebenenfalls Personalien der Kinder
- D. Besondere Umstände im Zusammenhang mit der rückzuführenden Person
- E. Beigefügte Beweismittel
- F. Anmerkungen
- Anhang 4
- Schweizerisches Reisedokument für die Rückübernahme
- Anhang 5
- Botsuanisches Reisedokument für die Rückübernahme