Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und ... (126.553.21) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und Bezirksweibel
- Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und Bezirksweibel
 - 23. November 1941
 - 1. Den Sektionschefs und den Bezirksweibeln wird nach Vollendung des
 - 2. Zur Berechnung der Dienstaltersgeschenke werden nur ganze Dienstjah-
 - 3. Die Dienstalterszulagen werden für die Sektionschefs auf Antrag des
 - 4. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Die Verordnung über