Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik» (442.131) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik»
- Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik»
 - 1. Abschnitt: Förderziele
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Grundsatz und Förderbereiche
 - Art. 2
 - 3. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung von J+M-Leiterinnen und -Leitern
 - Art. 3 Ausbildung zur J+M-Leiterin oder zum J+M-Leiter
 - Art. 4 Ausbildungsvoraussetzungen
 - Art. 5 Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung
 - Art. 6 Weiterbildung
 - Art. 7 Beiträge für den Aufbau von Aus- und Weiterbildungsmodulen
 - Art. 8 Beiträge für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmodulen
 - Art. 9 Sistierung und Entzug des Zertifikats
 - 4. Abschnitt: J+M-Kurse und -Lager
 - Art. 10 J+M-Kurse
 - Art. 11 J+M-Lager
 - Art. 12 Trägerschaft
 - Art. 13 Teilnahme
 - Art. 14 Betreuungsverhältnis
 - Art. 15 Verfahren für Beiträge an J+M-Kurse und -Lager
 - Art. 16 Prioritätenordnung
 - 5. Abschnitt: Geschäftsstelle J+M
 - Art. 17 Aufgaben
 - Art. 18 Auswahl und Leistungsvereinbarung
 - 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 19 Übergangsbestimmung
 - Art. 20 Inkrafttreten