Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (814.554) 
                
                
            INHALT
Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM)
- Verordnung des EDI über den Umgang mit radioaktivem Material (UraM)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Sicherung von radioaktivem Material
 - Art. 4 Richtwerte beim Umgang mit radioaktivem Material
 - Art. 5 Spezialanwendungen und technische Neuerungen
 - 2. Kapitel: Baulicher Strahlenschutz und Ausrüstung
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 6 Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz
 - Art. 7 Bauart, Kennzeichnung und Zertifikat von geschlossenen radioaktiven Quellen
 - Art. 8 Plangenehmigung nach Arbeitsgesetz
 - 2. Abschnitt: Arbeitsbereiche und Zonen
 - Art. 9 Bauart
 - Art. 10 Brandabschnitte
 - Art. 11 Böden, Arbeitsflächen, Kapellen
 - Art. 12 Zugang
 - Art. 13 Waschgelegenheiten
 - Art. 14 Ausgüsse für flüssige Abfälle
 - Art. 15 Belüftung
 - Art. 16 Abluft
 - Art. 17 Fortluft
 - Art. 18 Filter
 - 3. Abschnitt: Lagerstellen für radioaktives Material
 - Art. 19 Zugang
 - Art. 20 Zweck und Einrichtung
 - Art. 21 Ortsdosisleistung im Bereich von Lagerstellen
 - Art. 22 Brandschutz
 - Art. 23 Belüftung
 - 4. Abschnitt: Abwasserbehandlung, Kontrollanlagen
 - Art. 24 Kontrolle und Rückhaltung des Abwassers
 - Art. 25 Auslegung der Abwasserkontrollanlage
 - Art. 26 Abwasser
 - 5. Abschnitt: Auslegung und Abschirmung von nuklearmedizinischen Bereichen
 - Art. 27 Auslegung und Einrichtung von nuklearmedizinischen Räumen
 - Art. 28 Bauliche Abschirmung
 - Art. 29 Sanitäre Einrichtungen in Therapiepatientenzimmern
 - 6. Abschnitt: Auslegung und Abschirmung beim Umgang mit nichtmedizinischen Bestrahlungseinheiten
 - Art. 30 Standort von nichtmedizinischen Bestrahlungseinheiten
 - Art. 31 Anforderungen an Bestrahlungsräume
 - Art. 32 Anforderungen an ortsfeste nichtmedizinische Bestrahlungseinheiten ausserhalb von Bestrahlungsräumen
 - Art. 33 Anforderungen an mobile nichtmedizinische Bestrahlungseinheiten
 - 3. Kapitel: Operationelle Massnahmen
 - 1. Abschnitt: Allgemeine operationelle Massnahmen
 - Art. 34 Lagerung von radioaktivem Material
 - Art. 35 Transport von radioaktivem Material im Betriebsareal
 - Art. 36 Entsorgung von Behältern und Verpackungen
 - Art. 37 Abgabe an die Umwelt
 - Art. 38 Anforderungen an die Verwendung von Messmitteln für ionisierende Strahlung
 - Art. 39 Meldung an die Feuerwehr
 - Art. 40 Instruktion und Beaufsichtigung von Personen aus der Bevölkerung
 - Art. 41 Signalisierung
 - Art. 42 Aufenthalt in Gebieten
 - Art. 43 Arbeitsmethoden und Verhalten
 - Art. 44 Persönliche Schutzmittel
 - 2. Abschnitt: Operationelle Massnahmen beim Umgang mit radioaktivem Material
 - Art. 45 Arbeitsbekleidung in Arbeitsbereichen und Zonen
 - Art. 46 Mobiliar und Gerätschaften in Bereichen und Zonen
 - Art. 47 Anwendung an Tieren und Pflanzen
 - Art. 48 Verabreichung offener radioaktiver Quellen an Tiere zu veterinärmedizinischen Zwecken
 - Art. 49 Feldversuche
 - 3. Abschnitt: Operationelle Massnahmen bei nuklearmedizinischen Anwendungen
 - Art. 50 Schutz der Patientinnen und Patienten
 - Art. 51 Registrierung von Strahlenanwendungen
 - Art. 52 Applikation offener radioaktiver Quellen
 - Art. 53 Ambulante und stationäre Therapien
 - Art. 54 Exkremente von Patientinnen und Patienten
 - Art. 55 Entlassung nach einer Therapie mit radioaktiven Stoffen
 - Art. 56 Umgang mit Leichen, die radioaktive Quellen enthalten
 - 4. Abschnitt: Operationelle Massnahmen beim Umgang mit geschlossenen Quellen und Bestrahlungseinheiten
 - Art. 57 Verwendung und Betrieb
 - Art. 58 Mobiler Einsatz von Bestrahlungseinheiten für die zerstörungsfreie Materialprüfung ausserhalb von Bestrahlungsräumen
 - 4. Kapitel: Qualitätssicherung, Prüfung, Wartung
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 59 Betriebsanleitung und Dokumentation
 - 2. Abschnitt: Qualitätssicherung bei nuklearmedizinischen Anwendungen
 - Art. 60 Grundsätzliches
 - Art. 61 Messmittel zur Aktivitätsbestimmung
 - Art. 62 Nuklearmedizinische Untersuchungssysteme
 - Art. 63 Herstellung und Zubereitung von Radiopharmazeutika
 - Art. 64 Qualitätssicherung an Radiopharmazeutika
 - Art. 65 Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker
 - 3. Abschnitt: Qualitätssicherung beim Betrieb von geschlossenen Quellen und Bestrahlungseinheiten
 - Art. 66 Sicherheit und Unterhalt
 - 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 67 Aufhebung anderer Erlasse
 - Art. 68 Bestehende Bewilligungen
 - Art. 69 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Begriffsbestimmungen
 - Anhang 2
 - Richtwerte für Ortsdosisleistungen beim Umgang mit radioaktivem Material
 - 1. Ortsdosisleistungs-Richtwerte
 - 2. Kurzfristiger Umgang mit radioaktivem Material innerhalb einer Woche
 - 3. Richtwerte für die Ortsdosis zur Bemessung der Abschirmung von Bestrahlungsräumen sowie der Abmessung des Überwachungsbereichs beim mobilen Einsatz von Bestrahlungseinheiten
 - Anhang 3
 - Arbeitsmethoden
 - Anhang 4
 - Sektion und Bestattung von Leichen
 - Anhang 5
 - Bauliche Anforderungen an Arbeitsbereiche und Zonen
 - Anhang 6
 - Erforderliche Mindestausrüstung von Messmittel für ionisierende Strahlung
 - Anhang 7
 - Musterberechnungstabelle