Abkommen (0.641.926.81) 
                
                
            INHALT
Abkommen
- Abkommen
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - Art. 2 Automatischer Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Konten
 - Art. 3 Zeitraum und Form des automatischen Informationsaustauschs
 - Art. 4 Zusammenarbeit bei der Einhaltung und Durchsetzung des Abkommens
 - Art. 5 Informationsaustausch auf Ersuchen
 - Art. 6 Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten
 - Art. 7 Konsultationen und Aussetzung des Abkommens
 - Art. 8 Änderungen
 - Art. 9 Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen
 - Art. 10 Kündigung
 - Art. 11 Räumlicher Geltungsbereich
 - Unterschriften
 - Anhang I
 - Gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («gemeinsamer Meldestandard»)
 - Abschnitt I: Allgemeine Meldepflichten
 - Abschnitt II: Allgemeine Sorgfaltspflichten
 - Abschnitt III: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
 - Abschnitt IV: Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
 - Abschnitt V: Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
 - Abschnitt VI: Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
 - Abschnitt VII: Besondere Sorgfaltsvorschriften
 - Abschnitt VIII: Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt IX: Wirksame Umsetzung
 - Anhang II
 - Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten
 - Anhang III
 - Liste der zuständigen Behörden der Vertragsparteien
 - Protokoll
 - Erklärungen der Vertragsparteien
 - Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Inkrafttreten des Änderungsprotokolls
 - Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zum Abkommen und zu den Anhängen
 - Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Artikel 5 des Abkommens
 - Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien zu Anhang I Abschnitt III Unterabschnitt A des Abkommens
 - Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens