Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Ge... (0.172.052.68) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens
 - Kapitel I Erweiterung des Geltungsbereichs des im Rahmen der Welthandelsorganisation geschlossenen Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
 - Art. 1 Verpflichtungen der Gemeinschaft
 - Art. 2 Verpflichtungen der Schweiz
 - Kapitel II von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, Dienstleistungen des Schienenverkehrs und bestimmten Unternehmen, die öffentlichen Dienstleistungen erbringen, vergebene Aufträge
 - Art. 3 Zielsetzung, Definitionen und Geltungsbereich
 - Art. 4 Verfahren zur Vergabe der Aufträge
 - Art. 5 Beschwerdeverfahren
 - Kapitel III Allgemeine und Schlussbestimmungen
 - Art. 6 Nichtdiskriminierung
 - Art. 7 Informationsaustausch
 - Art. 8 Überwachungsbehörde
 - Art. 9 Dringlichkeitsmassnahmen
 - Art. 10 Streitbeilegung
 - Art. 11 Gemischter Ausschuss
 - Art. 12 Informationstechnologien
 - Art. 13 Durchführung des Abkommens
 - Art. 14 Überprüfung des Abkommens
 - Art. 15 Beziehung zu den WTO-Übereinkommen
 - Art. 16 Räumlicher Geltungsbereich
 - Art. 17 Anhänge
 - Art. 18 Inkrafttreten und Geltungsdauer
 - Anhang I ¹⁰
 - Unter das Abkommen fallende Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
 - Anhang I A – Union
 - Anhang I B – Schweiz
 - Anhang II ¹²
 - Unter das Abkommen fallende Anbieter von Dienstleistungen des Schienenverkehrs
 - Anhang II A – Union
 - Anhang II B – Schweiz
 - Anhang III ¹⁶
 - Stellen, die im Bereich der Energiewirtschaft tätig sind
 - Anhang III A – Union
 - a) Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
 - b) Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Gas
 - c) Aufsuchung und Gewinnung von Kohle oder anderen Festbrennstoffen
 - Anhang III B – Schweiz
 - Anhang IV ¹⁹
 - Unter das Abkommen fallende private Stellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen
 - Anhang IV A – Union
 - a) Gewinnung, Fortleitung und Abgabe von Trinkwasser
 - b) Erzeugung, Transport und Verteilung von elektrischem Strom
 - c) Auftraggeber, die Dienstleistungen im Bereich der städtischen Eisenbahnen, automatischen Systeme, Strassenbahnen, Oberleitungsbusse und Omnibusse oder Kabel erbringen
 - d) Auftraggeber im Bereich der Flughafeneinrichtungen
 - e) Auftraggeber im Bereich der See- oder Binnenhafen- oder anderen Verkehrsendeinrichtungen
 - Anhang IV B – Schweiz
 - Anhang V
 - Anhang VI
 - Dienstleistungen
 - Anhang VII
 - Bauleistungen
 - Anhang VIII
 - Schweiz
 - Anhang IX
 - Anhang IX A – Von der Europäischen Gemeinschaft notifizierte Massnahmen
 - Anhang IX B – Von der Schweiz notifizierte Massnahmen
 - Anhang X
 - Beispiele für Bereiche, die eine solche Diskriminierung darstellen können
 - Schlussakte
 - Gemeinsame Erklärung zu den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und den Beschwerdeverfahren
 - Gemeinsame Erklärung zu den Überwachungsbehörden
 - Gemeinsame Erklärung über die Aktualisierung der Anhänge
 - Gemeinsame Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen
 - Erklärung der Schweiz zum Prinzip der Gegenseitigkeit im Zusammenhang mit der Öffnung der Märkte für Lieferanten und Dienstleistungserbringer der EG auf Ebene der Bezirke und Gemeinden
 - Erklärung zur Teilnahme der Schweiz an den Ausschüssen