Vereinbarung (0.362.312) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung
- Vereinbarung
 - Art. 1 Regelungsbereich
 - Art. 2 Finanzverwaltung und -kontrolle
 - Art. 3 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
 - Art. 4 Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten
 - Art. 5 Pflichten im Zuge der Übertragung der Mittelausführung
 - Art. 6 Vollstreckung
 - Art. 7 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften
 - Art. 8 Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission
 - Art. 9 Rechnungshof
 - Art. 10 Öffentliche Auftragsvergabe
 - Art. 11 Finanzbeiträge und Mittelzuweisungen
 - Art. 12 Vertrauliche Behandlung von Informationen
 - Art. 13 Inkrafttreten
 - Art. 14 Programmabwicklung und Berichterstattung
 - Art. 15 Gültigkeit und Beendigung der Vereinbarung
 - Art. 16 Sprachen
 - Unterschriften
 - Gemeinsame Erklärung
 - der Europäischen Gemeinschaft und Liechtensteins zur Beteiligung Liechtensteins am Aussengrenzenfonds in Anwendung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
 - Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
 - Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
 - Gemeinsame Erklärung
 - der Europäischen Union und der Republik Island, des Königreichs Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zur Unterzeichnung des Abkommens ¹²
 - Geltungsbereich am 16. Januar 2012 ¹³