Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (672.2) 
                
                
            INHALT
Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
- Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
 - 1. Kapitel: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 2 Geltungsbereich dieses Kapitels
 - Art. 3 Zuständige Behörde
 - Art. 4 Gesuchstellende Person
 - 2. Abschnitt: Einleitung des Verständigungsverfahrens
 - Art. 5 Gesuch
 - Art. 6 Mitwirkungspflicht
 - Art. 7 Nichteintreten auf das Gesuch
 - Art. 8 Kosten und Entschädigungen
 - Art. 9 Anwendbares Verfahrensrecht
 - 3. Abschnitt: Zusammenarbeit der Behörden
 - Art. 10 Information der schweizerischen Steuerbehörden
 - Art. 11 Amtshilfe
 - 4. Abschnitt: Durchführung des Verständigungsverfahrens
 - Art. 12 Stellung und Mitwirkungspflicht der gesuchstellenden Person
 - Art. 13 Übertragung der Verhandlungsführung
 - Art. 14 Abschluss des Verständigungsverfahrens
 - Art. 15 Zustimmung zur Umsetzung
 - Art. 16 Innerstaatliche Übereinkunft
 - Art. 17 Kosten und Entschädigungen
 - 5. Abschnitt: Umsetzung der Verständigungsvereinbarung
 - Art. 18 Grundsätze
 - Art. 19 Umsetzungsverfügung
 - Art. 20 Rechtskräftige Verfügungen und Entscheide
 - Art. 21 Dauer der Umsetzungspflicht
 - Art. 22 Verzinsung
 - Art. 23 Kosten und Entschädigungen
 - 3. Kapitel: Entlastung von der Verrechnungssteuer, Widerhandlungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen
 - 1. Abschnitt: Entlastung von der Verrechnungssteuer
 - Art. 24 Organisation
 - Art. 25 Mitwirkungspflicht
 - Art. 26 Mitteilung und Entscheid
 - Art. 27 Antragsfristen für die Rückerstattung
 - 2. Abschnitt: Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen
 - Art. 28 Ungerechtfertigte Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer
 - Art. 29 Gefährdung der schweizerischen Verrechnungssteuer
 - Art. 30 Ungerechtfertigte Anrechnung der ausländischen Residualsteuer
 - Art. 31 Gefährdung der schweizerischen Einkommens- oder Gewinnsteuer
 - Art. 32 Anzeige an die ESTV
 - Art. 33 Strafverfahren und Zuständigkeit
 - 4. Kapitel: Geheimhaltung
 - Art. 34
 - 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 35 Ausführungsbestimmungen
 - Art. 36 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 37 Übergangsbestimmung
 - Art. 38 Inkrafttreten