Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (822.111) 
                
                
            INHALT
Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)
 - 1. Kapitel: Geltungsbereich
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1 Arbeitnehmer
 - Art. 2 Grossbetriebe des Detailhandels
 - 2. Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich
 - Art. 3 ⁴
 - Art. 4 Betriebe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
 - Art. 4 a ⁵ Öffentliche Krankenanstalten und Kliniken
 - 3. Abschnitt: Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich
 - Art. 5 Landwirtschaftsbetriebe
 - Art. 6 Gartenbaubetriebe
 - Art. 7 Öffentliche Anstalten und Körperschaften
 - 4. Abschnitt: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich
 - Art. 8 Personal internationaler Organisationen und öffentlicher Verwaltungen ausländischer Staaten
 - Art. 9 Höhere leitende Tätigkeit
 - Art. 10 Wissenschaftliche Tätigkeit
 - Art. 11 Selbstständige künstlerische Tätigkeit
 - Art. 12 Erzieher und Fürsorger ⁹
 - 2. Kapitel: Arbeits- und Ruhezeiten
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 13 Begriff der Arbeitszeit
 - Art. 14 Pikettdienst a. Grundsatz
 - Art. 15 b. Anrechnung an die Arbeitszeit
 - Art. 16 Verteilung der Arbeitszeit
 - Art. 17 Entschädigung für Ruhe- und Ausgleichsruhezeiten
 - 2. Abschnitt: Pausen und Ruhezeit
 - Art. 18 Pausen
 - Art. 19 Tägliche Ruhezeit
 - Art. 20 Wöchentlicher freier Halbtag
 - Art. 21 Wöchentlicher Ruhetag sowie Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit
 - 3. Abschnitt: Wöchentliche Höchstarbeitszeit
 - Art. 22 Verlängerung mit Ausgleich
 - Art. 23 Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
 - Art. 24 Ausgleich ausfallender Arbeitszeit
 - 4. Abschnitt: Überzeitarbeit
 - Art. 25 Grundsatz
 - Art. 26 Sonderfälle
 - 5. Abschnitt: Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb
 - Art. 27 Dringendes Bedürfnis
 - Art. 28 Unentbehrlichkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit
 - 6. Abschnitt: Besondere Formen der Nachtarbeit
 - Art. 29 Verlängerte Dauer der Nachtarbeit
 - Art. 30 Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit
 - 7. Abschnitt: Lohn- und Zeitzuschlag
 - Art. 31 Lohn- und Zeitzuschlag bei Nachtarbeit
 - Art. 32 Ausnahmen vom Zeitzuschlag
 - Art. 32 a ¹⁸ Lohnzuschlag und Ersatzruhe bei Sonntags- und Feiertagsarbeit
 - Art. 33 Berechnung des Lohnzuschlages
 - 8. Abschnitt: Schichtarbeit
 - Art. 34 Schichtarbeit und Schichtwechsel
 - Art. 35 Verzicht auf den Schichtwechsel bei Tages- und Abendarbeit
 - 9. Abschnitt: Ununterbrochener Betrieb
 - Art. 36 Begriff
 - Art. 37 Ruhetage
 - Art. 38 Arbeitszeit
 - Art. 39 Zusammengesetzter ununterbrochener Betrieb
 - 10. Abschnitt: Arbeitszeitbewilligungen
 - Art. 40 Abgrenzungskriterien für die Bewilligungszuständigkeit
 - Art. 41 Gesuch
 - Art. 42 Bewilligungserteilung
 - 3. Kapitel: Massnahmen bei Nachtarbeit
 - 1. Abschnitt: Medizinische Untersuchung und Beratung
 - Art. 43 Begriff der medizinischen Untersuchung und Beratung
 - Art. 44 Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung
 - Art. 45 ²⁵ Obligatorische medizinische Untersuchung und Beratung
 - 2. Abschnitt: Weitere Massnahmen
 - Art. 46
 - 4. Kapitel: ...
 - Art. 47-59 ²⁸
 - 5. Kapitel: Sonderschutz von Frauen
 - 1. Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft
 - Art. 60 Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
 - Art. 61 Beschäftigungserleichterung
 - 2. Abschnitt: Gesundheitsschutz bei Mutterschaft
 - Art. 62 Gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft
 - Art. 63 Risikobeurteilung und Unterrichtung
 - 3. Abschnitt: Beschäftigungseinschränkungen und -verbote
 - Art. 64 Arbeitsbefreiung und Versetzung
 - Art. 65 ³⁴ Verbotene Arbeiten während der Mutterschaft
 - Art. 66 Untertagearbeiten in Bergwerken ³⁵
 - 6. Kapitel: Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 - 1. Abschnitt: Betriebsordnung
 - Art. 67 Vereinbarte oder erlassene Betriebsordnung
 - Art. 68 Bekanntmachung der Betriebsordnung
 - 2. Abschnitt: Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
 - Art. 69 Bekanntgabe der Arbeitszeiten und der Schutzvorschriften
 - Art. 70 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
 - Art. 71 Beizug der Arbeitnehmer
 - 3. Abschnitt: Pflichten gegenüber Vollzugs- und Aufsichtsorganen
 - Art. 72 Zutritt zum Betrieb
 - Art. 73 Verzeichnisse und andere Unterlagen
 - Art. 73 a ³⁹ Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung
 - Art. 73 b ⁴⁰ Vereinfachte Arbeitszeiterfassung
 - Art. 74 Altersausweis
 - 7. Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden
 - 1. Abschnitt: Bund
 - Art. 75 SECO
 - Art. 76 ⁴³
 - Art. 77 Verfügungen des SECO und Ersatzmassnahmen
 - Art. 78 Massnahmen der Oberaufsicht
 - 2. Abschnitt: Kantone
 - Art. 79 Aufgaben
 - Art. 80 Mitteilungen und Berichterstattung
 - 3. Abschnitt: Eidgenössische Arbeitskommission
 - Art. 81
 - 8. Kapitel: Datenschutz und Datenverwaltung
 - 1. Abschnitt: Schweigepflicht, Datenbekanntgabe und Auskunftsrecht
 - Art. 82 Schweigepflicht
 - Art. 83 Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten
 - Art. 84 Bekanntgabe bei nicht besonders schützenswerten Personendaten
 - 2. Abschnitt: Informations- und Dokumentationssysteme
 - Art. 85 ⁴⁷ Informations- und Dokumentationssystem des Bundes
 - Art. 86 ⁴⁸ Informations- und Dokumentationssysteme der Kantone
 - Art. 87 ⁴⁹ Datenaustausch und -sicherheit
 - Art. 88 Eingabe, Mutation und Archivierung von Daten
 - Art. 89 Datenschutz
 - Art. 90 Strafbestimmung
 - 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - 1. Abschnitt: Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 91
 - 2. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
 - Art. 92 Unter altem Recht erlassene Arbeitszeitbewilligungen
 - Art. 93 ⁵¹
 - 3. Abschnitt: Inkrafttreten
 - Art. 94
 - Anhang ⁵³
 - Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit für einzelne Arbeitsverfahren
 - 1. Milchverarbeitung
 - 2. Müllereien
 - 3. Teigwarenherstellung
 - 4. Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiwaren
 - 5. Bierbrauereien
 - 6. Herstellung von Papier, beschichteten und behandelten Papieren, Karton und Zellulose
 - 7. Druckereien
 - 8. Kunststoffverarbeitung und Folienherstellung durch Spritzgiessen, Blasen, Extrudieren, inkl. direkt damit verbundene Veredelungsverfahren
 - 9. Chemische, chemisch-physikalische und biologische Arbeitsverfahren
 - 10. Textilindustrie
 - 11. Kalk- und Zementindustrie
 - 12. Keramische Industrie (Ziegeleien, Keramik- und Porzellanfabrikation)
 - 13. Metallindustrie
 - 14. Strassenbau, Tunnelbau sowie Tiefenbohrungen
 - 15. Uhrenindustrie
 - 16. Elektronikindustrie
 - 17. Glasindustrie