AEntG 
                
                
            INHALT
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG)
- Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
 - Eingangsformel
 - Abschnitt 1
 - Zielsetzung
 - § 1 Zielsetzung
 - Abschnitt 2
 - Allgemeine Arbeitsbedingungen
 - § 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
 - § 2a Gegenstand der Entlohnung
 - § 2b Anrechenbarkeit von Entsendezulagen
 - Abschnitt 3
 - Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
 - § 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
 - § 4 Branchen
 - § 5 Arbeitsbedingungen
 - § 6 Besondere Regelungen
 - § 7 Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
 - § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
 - § 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
 - § 9 Verzicht, Verwirkung
 - Abschnitt 4
 - Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
 - § 10 Anwendungsbereich
 - § 11 Rechtsverordnung
 - § 12 Berufung der Kommission
 - § 12a Empfehlung von Arbeitsbedingungen
 - § 13 Rechtsfolgen
 - Abschnitt 4a
 - Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
 - § 13a Gleichstellung
 - Abschnitt 4b
 - Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
 - § 13b Zusätzliche Arbeitsbedingungen
 - § 13c Berechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
 - Abschnitt 5
 - Zivilrechtliche Durchsetzung
 - § 14 Haftung des Auftraggebers
 - § 15 Gerichtsstand
 - § 15a Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
 - Abschnitt 6
 - Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
 - § 16 Zuständigkeit
 - § 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
 - § 18 Meldepflicht
 - § 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
 - § 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
 - § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
 - § 22 (weggefallen)
 - § 23 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Grenzüberschreitende Durchsetzung
 - § 24 Anwendungsbereich
 - § 25 Zuständigkeit
 - § 26 Binnenmarkt-Informationssystem
 - § 27 Inhalt ausgehender Ersuchen
 - § 28 Behandlung ausgehender Ersuchen
 - § 29 Behandlung eingehender Ersuchen
 - § 30 Ablehnung eingehender Ersuchen
 - Abschnitt 8
 - Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
 - § 31 Leistungsanspruch
 - § 32 Verordnungsermächtigung
 - § 33 Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
 - Abschnitt 9
 - Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
 - Unterabschnitt 1
 - Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
 - § 34 Erstmontage- und Einbauarbeiten
 - § 35 Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland
 - Unterabschnitt 2
 - Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
 - § 36 Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden
 - § 37 Bilaterale Beförderung von Gütern
 - § 38 Bilaterale Beförderung von Personen
 - § 39 Kombinierter Verkehr
 - § 40 Transit
 - Unterabschnitt 3
 - Übergangsbestimmungen
 - § 41 Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
 - § 42 Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe