GebäudeAöAufArbb2V SL 
                
                
            INHALT
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk Vom 15. Februar 2023
- Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk Vom 15. Februar 2023
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Anwendungsmodalitäten
 - § 2 Entgelt
 - § 3 Arbeitszeit
 - § 4 Zuschläge
 - § 5 Urlaub
 - § 6 Zusätzliches Urlaubsgeld
 - § 7 Tarifvertragliche Regelungen
 - § 8 Diskriminierungsverbot
 - § 9 Übergangsregelung
 - § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten