SBGG 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) Vom 26. November 2003
- Gesetz Nr. 1541 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) Vom 26. November 2003
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
 - § 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
 - § 3 Menschen mit Behinderungen
 - § 4 Barrierefreiheit
 - § 5 Zielvereinbarungen
 - § 6 Gebärdensprache und andere Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
 - Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
 - § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
 - § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
 - § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationsmittel
 - § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
 - § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
 - Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Landes
 - § 12 Öffentliche Stellen des Landes
 - § 12a Barrierefreie Informationstechnik
 - § 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
 - § 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
 - § 12d Verordnungsermächtigung
 - § 12e Überwachungsstelle des Landes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
 - § 13 Barrierefreie Medien
 - Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
 - § 14 Beweislastumkehr
 - § 15 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
 - § 16 Verbandsklagerecht
 - § 17 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 4 Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 - § 18 Amt der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 - § 19 Aufgabe und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 - Abschnitt 5 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 - § 20 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 - § 21 Aufgaben und Befugnisse des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen
 - Abschnitt 6 Beteiligung auf kommunaler Ebene
 - § 22 Beteiligung auf kommunaler Ebene
 - Abschnitt 7 Sicherung der Teilhabe und Berichtspflicht
 - § 23 Sicherung der Teilhabe
 - § 24 Berichtspflicht; unabhängige Monitoringstelle