LVVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
- Verordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Lehrverpflichtung
 - § 3 Anrechnung von Lehrveranstaltungen
 - § 4 Ausgleich von Lehrverpflichtungen
 - Zweiter Abschnitt Umfang der Lehrverpflichtung
 - § 5 Lehrverpflichtung an der Universität des Saarlandes
 - § 6 Lehrverpflichtung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
 - § 7 Lehrverpflichtung an der Hochschule für Musik Saar und an der Hochschule der Bildenden Künste Saar
 - § 8 Lehrpersonen in einem Beschäftigungsverhältnis
 - § 9 Teilzeitbeschäftigtes Lehrpersonal
 - Dritter Abschnitt Ermäßigung der Lehrverpflichtung
 - § 10 Ermäßigungen an der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
 - § 11 Ermäßigungen im Medizinbereich
 - § 12 Ermäßigungen an der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste Saar
 - § 13 Ermäßigungen für schwerbehinderte Lehrpersonen
 - Vierter Abschnitt Entscheidungen, Berichtspflichten
 - § 14 Entscheidungen
 - § 15 Nachweispflicht
 - Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 16 Übergangsbestimmung
 - § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten