SLehrLVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - Abschnitt II Laufbahnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes
 - 1. Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber des gehobenen Dienstes
 - § 2 Lehrerlaufbahnen des gehobenen Dienstes
 - § 3 Vorbereitungsdienst
 - § 4 Verwendung bei der Schulaufsichtsbehörde
 - 2. Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber des höheren Dienstes
 - § 5 Lehrerlaufbahnen des höheren Dienstes
 - § 6 Dienstzeit
 - § 7 Schulaufsichtsdienst
 - 3. Lehramtsbefähigungen anderer Bundesländer
 - § 7a Erwerb der Laufbahnbefähigung
 - Abschnitt III Ausnahmen
 - § 8 Zuständigkeiten
 - Abschnitt IV Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzugsdienst
 - § 9 Laufbahnwechsel
 - Abschnitt V Lehrerinnen und Lehrer bei dem Landesinstitut für Präventives Handeln
 - § 10 Landesinstitut für Präventives Handeln
 - Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 10 a Übergangsregelung
 - § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten