HeimMitwV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
- Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1. Grundsätze der Mitwirkung
 - § 1 Allgemeines
 - § 2 Aufgabe und Gegenstand der Mitwirkung
 - § 3 Entscheidung über die Form der Mitwirkung
 - § 4 Amtszeit des Mitwirkungsgremiums
 - § 5 Ehrenamtlichkeit
 - § 6 Aufgaben des Trägers und der Leitung der Einrichtung, Kosten der Mitwirkung
 - § 7 Mitteilungspflichten
 - Abschnitt 2. Mitwirkungsgremien
 - Unterabschnitt 1. Bewohnervertretung
 - § 8 Zusammensetzung der Bewohnervertretung
 - § 9 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 10 Wahlverfahren
 - § 11 Wahlausschuss
 - § 12 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
 - § 13 Wahlversammlung, Vereinfachtes Verfahren
 - § 14 Wahlanfechtung
 - § 15 Erlöschen der Mitgliedschaft
 - § 16 Neuwahl
 - § 17 Nachrücken
 - § 18 Einberufung, Vorsitz und Vertretung der Bewohnervertretung
 - § 19 Beschlüsse der Bewohnervertretung
 - § 20 Sitzungsniederschrift
 - § 21 Informationspflicht der Bewohnervertretung
 - § 22 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
 - § 23 Verschwiegenheitspflicht
 - Unterabschnitt 2. Bewohnerversammlung
 - § 24 Einladung zur Bewohnerversammlung
 - § 25 Mitwirkung durch die Bewohnerversammlung
 - Unterabschnitt 3. Externer Bewohnerbeirat
 - § 26 Zusammensetzung des externen Bewohnerbeirates
 - § 27 Wahl und Mitwirkung
 - Abschnitt 3. Bewohnerfürsprecherin oder Bewohnerfürsprecher
 - § 28 Bestellung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
 - § 29 Mitwirkung der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
 - § 30 Beendigung des Amtes der Bewohnerfürsprecherin oder des Bewohnerfürsprechers
 - Abschnitt 4. Schlussbestimmungen
 - § 31 Ordnungswidrigkeiten
 - § 32
 - § 33 Inkrafttreten