BhVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
- Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1
 - § 2 Beihilfeberechtigte Personen
 - § 3 Beihilfefälle
 - § 4 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
 - § 5 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
 - § 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
 - § 6a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen
 - § 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsaufenthalt
 - § 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren
 - § 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen
 - § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und zur Gesundheitsvorsorge
 - § 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und nicht rechtswidriger Sterilisation
 - § 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
 - § 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
 - § 14 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
 - § 15 Bemessung der Beihilfen
 - § 16 Begrenzung der Beihilfen
 - § 17 Verfahren
 - § 18 Gewährung von Beihilfen in Todesfällen
 - § 19 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4