LWO 
                
                
            INHALT
Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2021
- Landeswahlordnung (LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Wahlorgane
 - § 1 Landeswahlleiterin, Landeswahlleiter und Kreiswahlleiterinnen, Kreiswahlleiter
 - § 2 Bildung der Wahlausschüsse
 - § 3 Tätigkeit der Wahlausschüsse
 - § 4 Wahlvorsteherin, Wahlvorsteher und Wahlvorstand
 - § 5 Briefwahlvorsteherin, Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
 - § 6 Beweglicher Wahlvorstand
 - § 7 Ehrenämter
 - § 8 Auslagenersatz für Inhaberinnen und Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
 - Zweiter Abschnitt Wahlbezirke
 - § 9 Allgemeine Wahlbezirke
 - § 10 Sonderwahlbezirke
 - Dritter Abschnitt Wählerverzeichnis
 - § 11 Wählerverzeichnis
 - § 12 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
 - § 13 Benachrichtigung der Wahlberechtigten
 - § 14 Bekanntmachung und Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
 - § 15 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
 - § 16 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
 - § 17 Abschluss des Wählerverzeichnisses
 - Vierter Abschnitt Wahlscheine
 - § 18 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
 - § 19 Wahlscheinanträge
 - § 20 Erteilung von Wahlscheinen, Vermerk im Wählerverzeichnis
 - § 21 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen
 - Fünfter Abschnitt Wahlvorschläge
 - § 22 Einreichung der Wahlvorschläge
 - § 23 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 24 Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 25 Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge
 - § 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
 - § 27 Beschwerde gegen Entscheidungen des Kreiswahlausschusses
 - § 28 Vorprüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge
 - § 29 Veröffentlichung der Wahlvorschläge
 - Sechster Abschnitt Wahlvorbereitungen
 - § 30 Stimmzettel, Umschläge für die Briefwahl
 - § 31 Wahlräume
 - § 32 Ausstattung der Wahlräume
 - § 33 Wahlurnen
 - § 34 Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters
 - § 35 Ausstattung des Wahlvorstandes
 - Siebter Abschnitt Wahlhandlung
 - § 36 Eröffnung der Wahlhandlung
 - § 37 Öffentlichkeit und Ordnung im Wahlraum
 - § 38 Stimmabgabe
 - § 39 Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderungen
 - § 40
 - § 41 Stimmabgabe von Inhaberinnen und Inhabern eines Wahlscheins
 - § 42 Schluss der Wahlhandlung
 - § 43 Wahl in Sonderwahlbezirken
 - § 44 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen
 - § 45 Stimmabgabe in Klöstern
 - § 46 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten
 - § 47
 - § 48 Briefwahl
 - Achter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
 - § 49 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
 - § 50 Zählung der Wählerinnen und Wähler
 - § 51 Zählung der Stimmen
 - § 52 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
 - § 53 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
 - § 54 Wahlniederschrift
 - § 55 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
 - § 56 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 57 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
 - § 58 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Gemeinde
 - § 59 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
 - § 60 Ermittlung und Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
 - § 61 Bekanntmachung des Gesamtwahlergebnisses
 - § 62 Benachrichtigung der Gewählten
 - Neunter Abschnitt Nachwahl, Wiederholungswahl
 - § 63 Nachwahl
 - § 64 Wiederholungswahl
 - Zehnter Abschnitt Sonstige Vorschriften
 - § 65 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
 - § 66 Sicherung der Wahlunterlagen
 - § 67 Vernichtung von Wahlunterlagen
 - § 68 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4 LWO
 - Anlage 5
 - Anlage 6 LWO
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10 LWO
 - Anlage 11
 - Anlage 12
 - Anlage 13
 - Anlage 14
 - Anlage 15
 - Anlage 16
 - Anlage 17
 - Anlage 18 LWO
 - Anlage 19
 - Anlage 20
 - Anlage 21
 - Anlage 22
 - Anlage 23
 - Anlage 24