AufarbBG M-V 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V) Vom 18. Februar 2019
- Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V) Vom 18. Februar 2019
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Zweck des Gesetzes
 - § 2 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten
 - § 3 Einrichtung des Amtes der oder des Landesbeauftragten und der Geschäftsstelle
 - § 4 Bestellung der oder des Landesbeauftragten
 - § 5 Anrufung der oder des Landesbeauftragten
 - § 6 Verhältnis zu öffentlichen Stellen
 - § 7 Berichtspflicht
 - § 8 Versorgung
 - § 9 Beirat
 - § 10 Gebührenfreiheit