LBG M-V 
                
                
            INHALT
Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009
- Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) Vom 17. Dezember 2009
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung
 - § 3 Oberste Dienstbehörden, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter
 - Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
 - § 4 Vorbereitungsdienst
 - § 5 Ehrenbeamte
 - § 6 Beamte auf Zeit
 - § 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung
 - § 9 Stellenausschreibung, gesundheitliche Eignung, genetische Untersuchungen
 - § 10 Feststellung der Nichtigkeit von Ernennungen, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
 - § 11 Rücknahme von Ernennungen
 - Abschnitt 3 Laufbahnen
 - § 12 Befähigung
 - § 12a Zuverlässigkeitsüberprüfung
 - § 13 Laufbahn
 - § 14 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
 - § 15 Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung
 - § 16 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
 - § 17 Erwerb der Befähigung als anderer Bewerber
 - § 18 Einstellung
 - § 18a Höchstaltersgrenzen
 - § 18b Höchstaltersgrenzen bei Dienstherrnwechsel
 - § 19 Probezeit
 - § 20 Beförderung
 - § 21 Beamtenverhältnis auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion
 - § 22 Fortbildung
 - § 23 Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich
 - § 24 Laufbahnwechsel
 - § 25 Laufbahnverordnungen
 - § 26 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
 - Abschnitt 4 Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften
 - § 27 Grundsätze für Abordnung und Versetzung, Umbildung von Körperschaften
 - § 28 Abordnung
 - § 29 Versetzung
 - Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses
 - Unterabschnitt 1 Entlassung und Verlust der Beamtenrechte
 - § 30 Entlassung kraft Gesetzes
 - § 31 Entlassung durch Verwaltungsakt
 - § 32 Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung
 - § 33 Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens
 - § 34 Gnadenrecht
 - § 34a Aufwendungsersatz für Fortbildungen
 - Unterabschnitt 2 Ruhestand und einstweiliger Ruhestand
 - § 35 Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze
 - § 36 Ruhestand auf Antrag
 - § 37 Einstweiliger Ruhestand
 - § 38 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften
 - § 39 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
 - § 40 Beginn des einstweiligen Ruhestandes
 - Unterabschnitt 3 Dienstunfähigkeit
 - § 41 Verfahren bei Dienstunfähigkeit
 - § 42 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
 - § 43 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
 - § 44 Ärztliche Untersuchung
 - § 45 Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
 - Unterabschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen für den Ruhestand
 - § 46 Zuständigkeiten und Wirksamwerden
 - Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
 - Unterabschnitt 1 Allgemeines
 - § 47 Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung
 - § 48 Diensteid
 - § 49 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
 - § 50 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken
 - § 51 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten
 - § 52 Schadensersatz
 - § 53 Übergang von Schadensersatzansprüchen
 - § 54 Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen
 - § 55 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung
 - § 56 Wohnungswahl, Dienstwohnung
 - § 57 Aufenthalt in erreichbarer Nähe
 - § 58 Dienstkleidungsvorschriften, Kennzeichnungspflicht
 - § 59 Amtsbezeichnung
 - § 60 Jubiläumszuwendung
 - § 61 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis
 - Unterabschnitt 2 Arbeitszeit und Urlaub
 - § 62 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
 - § 63 Teilzeitbeschäftigung, Allgemeine Bestimmungen
 - § 64 Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
 - § 64a Kurzzeitige Verhinderung, Pflegezeit
 - § 64b Familienpflegezeit
 - § 65 Teilzeitbeschäftigung zur Sicherung des Wissenstransfers
 - § 66 Urlaub ohne Dienstbezüge, Urlaub zur Betreuung und Pflege
 - § 67 Höchstdauer von Urlaub ohne Dienstbezüge und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung
 - § 68 Erholungsurlaub, Sonderurlaub
 - § 69 Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub
 - Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
 - § 70 Nebentätigkeit
 - § 71 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit
 - § 72 Anzeigefreie Nebentätigkeiten
 - § 73 Verbot einer Nebentätigkeit
 - § 74 Ausübung von Nebentätigkeiten
 - § 75 Verfahren
 - § 76 Rückgriffsanspruch des Beamten
 - § 77 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
 - § 78 Verordnungsermächtigung
 - § 79 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
 - Unterabschnitt 4 Fürsorge
 - § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
 - § 81 Mutterschutz, Elternzeit
 - § 82 Arbeitsschutz
 - § 83 Ersatz von Sachschäden
 - § 83a Erfüllung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
 - § 83b Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Belassung und Rückforderung von Leistungen
 - Unterabschnitt 5 Personalakten (§ 50 BeamtStG)
 - § 84 Verarbeitung personenbezogener Daten, Führung und Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten
 - § 85 Beihilfeunterlagen
 - § 86 Anhörung
 - § 87 Auskunft an den betroffenen Beamten
 - § 88 Übermittlung von Personalakten und Auskunft aus Personalakten
 - § 89 Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
 - § 90 Aufbewahrung von Personalakten
 - § 91 Automatisierte Verarbeitung von Personalakten
 - Abschnitt 7 Berufsvertretungen und Verbände
 - § 92 Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und der kommunalen Landesverbände
 - Abschnitt 8 Landesbeamtenausschuss
 - § 93 Errichtung
 - § 94 Mitglieder
 - § 95 Rechtsstellung der Mitglieder
 - § 96 Aufgaben des Landesbeamtenausschusses; Unterausschüsse
 - § 97 Geschäftsordnung und Verfahren
 - § 98 Beschlüsse
 - § 99 Beweiserhebung, Amtshilfe
 - § 100 Geschäftsstelle
 - Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz
 - § 101 Anträge und Beschwerden
 - § 102 Verwaltungsrechtsweg
 - § 103 Vertretung des Dienstherrn
 - § 104 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen
 - Abschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
 - § 105 Allgemeines
 - Unterabschnitt 1 Landtag
 - § 106 Beamte beim Landtag
 - Unterabschnitt 2 Polizeivollzug
 - § 107 Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten
 - § 108 Altersgrenze
 - § 109 Gesundheitliche Vorsorge, Polizeidienstunfähigkeit
 - § 110 Gemeinschaftsunterkunft
 - § 111 Dienstkleidung, äußeres Erscheinungsbild, Ersatz von Sachschäden
 - § 112 Heilfürsorge
 - § 113 Verbot politischer Betätigung in Uniform
 - Unterabschnitt 3 Feuerwehren
 - § 114 Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst
 - Unterabschnitt 4 Strafvollzug
 - § 115 Beamte des Strafvollzugsdienstes
 - Unterabschnitt 5 Körperschaften
 - § 116 Zuständigkeiten
 - Unterabschnitt 6 Hochschulpersonal
 - § 117 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen
 - Abschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 118 Weitergeltung von Vorschriften des Bundes
 - § 119 Verwaltungsvorschriften
 - § 120 Übergangsregelungen für Beamte auf Probe
 - § 121 Übergangsregelungen für den Landesbeamtenausschuss
 - § 122 Übergangsregelung für Altersteilzeit und langfristigen Urlaub
 - § 123 Übergangsregelung für kommunale Wahlbeamte
 - § 124 Übergangsregelung für vorhandene Laufbahnbefähigungen
 - § 125 Übergangsregelung für vorhandene Regelungen über Laufbahngruppen und Laufbahnbefähigungen
 - § 126 Übergangsregelung für erlassene Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
 - § 127 Übergangsregelung für Beamte in der Erprobungszeit für Ämter mit leitender Funktion
 - § 128 Übergangsregelung für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes