APVO M-V 
                
                
            INHALT
Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V)
- Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V)
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Allgemeines
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Aufbau der gymnasialen Oberstufe
 - § 3 Verweildauer
 - § 4 Nachweispflichten und Teilnahme am Unterricht
 - Teil 2 Zugangsvoraussetzungen
 - § 5 Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe
 - § 6 Fremdsprachenregelung
 - § 7 Schulbesuch im Ausland
 - Teil 3 Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe
 - Kapitel 1 Organisation der gymnasialen Oberstufe
 - § 8 Grundsätze der Unterrichtsgestaltung und Abiturprüfung
 - § 9 Unterricht in der Einführungsphase
 - § 10 Unterricht in der Qualifikationsphase
 - § 11 Unterrichtsfächer in der Qualifikationsphase
 - § 12 Bedingungen der Belegung von Unterrichtsfächern in der Qualifikationsphase
 - § 13 Studienbuch
 - Kapitel 2 Leistungsbewertung
 - § 14 Allgemeine Regelungen der Leistungsbewertung
 - § 15 Grundsätze der Leistungsbewertung
 - § 16 Klausuren
 - § 17 Komplexe Leistungen
 - § 18 Präsentationsleistung als besondere Form der komplexen Leistungen
 - § 19 Facharbeit
 - § 20 Sonstige Formen der Leistungsermittlung
 - § 21 Leistungsbewertung in der Einführungsphase
 - § 22 Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase
 - Teil 4 Abiturprüfung
 - § 23 Leistungsverweigerung, Versäumnis, Täuschung und Unregelmäßigkeiten
 - Kapitel 1 Allgemeine Prüfungsbestimmungen
 - § 24 Ziel des Bildungsganges
 - § 25 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung
 - § 26 Wahl der Prüfungsfächer
 - § 27 Prüfungskommission
 - § 28 Fachprüfungsausschüsse
 - § 29 Anmeldung zur Abiturprüfung sowie Rücktritt
 - § 30 Prüfungstermine
 - § 31 Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung
 - § 32 Zulassung zum mündlichen Prüfungsteil
 - § 33 Nachteilsausgleich
 - § 34 Nichtteilnahme an der Prüfung
 - Kapitel 2 Durchführung der Abiturprüfung
 - § 35 Organisation des schriftlichen Prüfungsteils
 - § 36 Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfung
 - § 37 Vorbereitung des mündlichen Prüfungsteils
 - § 38 Mündliche Prüfung
 - § 39 Abbruch der mündlichen Prüfung
 - § 40 Zuhörerinnen und Zuhörer in der mündlichen Prüfung
 - § 41 Praktischer Prüfungsteil
 - § 42 Besondere Lernleistung
 - Teil 5 Abschlüsse und Qualifikationen
 - Kapitel 1 Allgemeine Hochschulreife
 - § 43 Gesamtqualifikation
 - § 44 Feststellung des Ergebnisses der Abiturprüfung
 - § 45 Zeugnisse
 - § 46 Einsicht in die Prüfungsakten
 - § 47 Wiederholung der Abiturprüfung
 - Kapitel 2 Fachhochschulreife
 - § 48 Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife
 - § 49 Feststellung des schulischen Teils der Fachhochschulreife
 - § 50 Zuerkennung der Fachhochschulreife
 - Kapitel 3 Latinum, Graecum, Hebraicum
 - § 51 Erwerb des Latinums, des großen Latinums oder des Graecums
 - § 52 Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums, des Graecums oder des Hebraicums
 - Teil 6 Besondere Bestimmungen für das Fachgymnasium
 - § 53 Aufnahme in das Fachgymnasium
 - § 54 Fachrichtungen und Schwerpunkte
 - § 55 Schulartspezifische Regelungen zur Einführungsphase
 - § 56 Schulartspezifische Regelungen zur Qualifikationsphase
 - § 57 Schulartspezifische Regelungen zur Abiturprüfung
 - § 58 Allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss
 - § 59 Berufsabschlussprüfung
 - Teil 7 Besondere Bestimmungen für das Abendgymnasium
 - § 60 Aufbau des Bildungsganges
 - § 61 Aufnahme in das Abendgymnasium
 - § 62 Bedingungen der Belegung von Unterrichtsfächern
 - § 63 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung am Abendgymnasium
 - § 64 Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung am Abendgymnasium
 - § 65 Zuhörerinnen und Zuhörer in der mündlichen Prüfung am Abendgymnasium
 - § 66 Gesamtqualifikation am Abendgymnasium
 - § 67 Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife am Abendgymnasium
 - Teil 8 Besondere Bestimmungen für die Freien Waldorfschulen
 - § 68 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 an Freien Waldorfschulen
 - § 69 Unterricht in der Jahrgangsstufe 13
 - § 70 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
 - § 71 Prüfungsgremien
 - § 72 Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
 - § 73 Berechnung der Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
 - § 74 Feststellung der Ergebnisse der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
 - § 75 Wiederholung der Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen
 - § 76 Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife an Freien Waldorfschulen
 - Teil 9 Besondere Bestimmungen zum Ablegen der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 77 Voraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 78 Umfang und Gliederung der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 79 Berechnung der Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 80 Feststellung der Ergebnisse der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 81 Wiederholung der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - § 82 Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
 - Teil 10 Anlagen und Übergangsbestimmungen
 - § 83 Anlagen
 - § 84 Übergangsbestimmungen
 - § 84a Regelungen aufgrund behördlicher Verfügung für den Regelunterricht mit Einschränkungen für das 2. Schulhalbjahr 2021/2022
 - § 85 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10